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Der Schulvetrag ist fristgerecht gekündigt und der Sechstklässler freut sich auf die neue Schule, die er nun seit dem Ende der Sommerferien besucht.

Hinter ihm liegen Monate, in denen er massiv gehänselt, geärgert und gemobbt wurde, bis er schließlich Angst hatte, zur Schule zu gehen und wie traumatisiert war.

Doch trotz Neubeginn, auf den sich der Zehnjährige sehr gefreut hat, gehen die Probleme weiter.
Die bisherige Schule schickt das Abschlußzeugnis nicht zu, obwohl die Kündigung mit Bitte um Zusendung des Zeugnisses bereits Anfang Juni per Einschreiben übermittelt wurde.

Auch auf ein erneutes Schreiben reagiert die private Schule nicht.
Dabei hat der Junge ein Recht auf ein Zeugnis, das er ja schließlich auch der neuen Schule vorlegen muss.

Das erweckt fast den Anschein, als wolle man ihm Steine in den Weg legen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

(Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz)

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Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(§1631 Abs. 2 BGB)

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(Arthur Schopenhauer - Parerga und Paralipomena II)


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