Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz)
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Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(§1631 Abs. 2 BGB)
“Ich sehe nicht ein, warum ich, der Einfalt Anderer wegen, Respekt vor Lug und Trug haben sollte.”
(Arthur Schopenhauer - Parerga und Paralipomena II)
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