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Happy Slapping, wortwörtlich und verharmlosend übersetzt - fröhliches Draufschlagen - gehört an deutschen Schulen mittlerweile leider schon fast zum Alltag.
Da werden MitschülerInnen in der Klasse und auf dem Schulhof verprügelt oder erniedrigt und diese Tat zusätzlich mit dem Handy gefilmt, um sie später per MMS oder im Internet zu verbreiten.

Eine ganz schlimme Form von Mobbing und Gewalt, die strafbar ist.
(u.a.: Gewaltdarstellung §131, StGB)
Und zwar nicht nur für die unmittelbaren Täter, sondern auch für Zeugen, die den Vorfall beobachten und der Schulleitung bzw. den Lehrern nicht melden.
Sie können wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden.

Generell gilt, dass Fotos von MitschülerInnen bzw. Filme über MitschülerInnen nur mit deren Genehmigung verbreitet werden dürfen.
§22 KUG (Kunsturhebergesetz):
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“

Medienberichte zum Thema „Happy Slapping“:

Happy Slapping nimmt zu - Zeit Online vom 26.06.2008
Unterrichtsausschluss wegen Happy SlappingLehrer-Online 18.01.2007
Happy SlappingStern.de vom 26.06.2008
Happy Slapping grassiertheute.de Nachrichten vom 26.06.2008
Happy Slapping auf dem HandyZDF.de vom 19.03.2007

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

(Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz)

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Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(§1631 Abs. 2 BGB)

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(Arthur Schopenhauer - Parerga und Paralipomena II)


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