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Dabei stellt sich die Frage, warum es immer wieder die Opfer sind, die die Schule wechseln, weil die Situation an der Schule für sie unerträglich geworden ist und nicht die Täter. In der Regel verbleiben diese an den Schulen und nicht selten suchen sie sich nach kurzer Zeit ein neues Opfer.
Woran liegt es, dass gemobbte SchülerInnen bzw. deren Eltern einen Schulwechsel als letzten oder in vielen Fällen sogar einzigen Ausweg sehen, dem Mobbing ein Ende zu setzen?
Warum werden nicht die Täter zur Rechenschaft gezogen und müssen mit Konsequenzen (Schulverweis) rechnen?

Folgende Gründe sehe ich dabei als ausschlaggebend:

- Der Tatbestand des Mobbings wird bagatellisiert oder sogar in Frage gestellt.
- Die Mobbingtäter sind häufig die beliebteren SchülerInnen in einer Klasse, das Opfer hingegen steht oft alleine da und ist nicht in den Klassenverband integriert.
- Lehrer bzw. Schulleitung schieben dem Opfer die Schuld in die Schuhe, weil sie den betroffenen Schüler, die betroffene Schülerin seltsam finden oder gar als Störenfried empfinden.
- Was nicht sein darf, kann nicht sein. Der gemobbte Schüler/ die gemobbte Schülerin wird vom Lehrpersonal oder der Schulleitung als Lügner hingestellt.
- Durch mangelnde oder gar keine Unterstützung seitens der Schule und immer subtilere Formen des Mobbings wird die Situation für das Opfer unerträglich und der Leidensdruck so groß, dass ein Schulwechsel unausweichlich scheint.
- Der betroffene Schüler wird von einem Lehrer gemobbt. Dieser bezieht die ganze Klasse mit ein. Damit ist das Opfer quasi vogelfrei.
- Der Schüler wird immer häufiger krank, schwänzt den Unterricht, wird aggressiv und beginnt sich zu wehren – im schlimmsten Fall mit körperlicher Gewalt. Die Schule droht mit einem Schulverweis.

Diesen Kreislauf zu durchbrechen ist schwer, in vielen Fällen sogar unmöglich.
Wenn alle Versuche, das Mobbing zu beenden, gescheitert sind, bleibt ein Schulwechsel unvermeidlich – vor allen Dingen zum Schutz des Opfers.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

(Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz)

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Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(§1631 Abs. 2 BGB)

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“Ich sehe nicht ein, warum ich, der Einfalt Anderer wegen, Respekt vor Lug und Trug haben sollte.”
(Arthur Schopenhauer - Parerga und Paralipomena II)


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