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Dabei stellt sich die Frage, warum es immer wieder die Opfer sind, die die Schule wechseln, weil die Situation an der Schule für sie unerträglich geworden ist und nicht die Täter. In der Regel verbleiben diese an den Schulen und nicht selten suchen sie sich nach kurzer Zeit ein neues Opfer.
Woran liegt es, dass gemobbte SchülerInnen bzw. deren Eltern einen Schulwechsel als letzten oder in vielen Fällen sogar einzigen Ausweg sehen, dem Mobbing ein Ende zu setzen?
Warum werden nicht die Täter zur Rechenschaft gezogen und müssen mit Konsequenzen (Schulverweis) rechnen?
Folgende Gründe sehe ich dabei als ausschlaggebend:
- Der Tatbestand des Mobbings wird bagatellisiert oder sogar in Frage gestellt.
- Die Mobbingtäter sind häufig die beliebteren SchülerInnen in einer Klasse, das Opfer hingegen steht oft alleine da und ist nicht in den Klassenverband integriert.
- Lehrer bzw. Schulleitung schieben dem Opfer die Schuld in die Schuhe, weil sie den betroffenen Schüler, die betroffene Schülerin seltsam finden oder gar als Störenfried empfinden.
- Was nicht sein darf, kann nicht sein. Der gemobbte Schüler/ die gemobbte Schülerin wird vom Lehrpersonal oder der Schulleitung als Lügner hingestellt.
- Durch mangelnde oder gar keine Unterstützung seitens der Schule und immer subtilere Formen des Mobbings wird die Situation für das Opfer unerträglich und der Leidensdruck so groß, dass ein Schulwechsel unausweichlich scheint.
- Der betroffene Schüler wird von einem Lehrer gemobbt. Dieser bezieht die ganze Klasse mit ein. Damit ist das Opfer quasi vogelfrei.
- Der Schüler wird immer häufiger krank, schwänzt den Unterricht, wird aggressiv und beginnt sich zu wehren – im schlimmsten Fall mit körperlicher Gewalt. Die Schule droht mit einem Schulverweis.
Diesen Kreislauf zu durchbrechen ist schwer, in vielen Fällen sogar unmöglich.
Wenn alle Versuche, das Mobbing zu beenden, gescheitert sind, bleibt ein Schulwechsel unvermeidlich – vor allen Dingen zum Schutz des Opfers.
Sind das 500malige Schreiben eines Schimpfwortes oder gar das 50malige Schreiben von Sätzen wie: „Ich bin ein …“ (Das Schimpfwort, was dann folgte, möchte ich hier nicht aufführen) als Strafarbeit in der Schule zulässig?
Aus aktuellem Anlass beschäftige ich mich mit dieser Frage und habe lange im Internet gestöbert.
Auf der Suche nach einer rechtlich fundierten Antwort entdeckte ich zuerst dies im FOCUS Schule-Lexikon:
- „Ich darf im Unterricht nicht Kaugummi kauen. Ich darf im Unterricht nicht Kaugummi kauen …“ – noch gar nicht so lange her, da gehörten Aufgaben wie das hundertfache Schreiben eines Satzes zur Schulerziehung und zum Alltag von Schülern. Ob solche Strafarbeiten zur Disziplinierung wirklich etwas gebracht haben, ist allerdings umstritten. Inzwischen verbieten die Schulgesetze der meisten Bundesländer solche Aufgaben ohne pädagogischen Sinn. -
Daraufhin durchforstete ich das Schulgesetz von NRW, in dem ich allerdings zum Thema Strafarbeiten nur folgende Erläuterung fand:
- Als erzieherische Maßnahme kann das häusliche Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff angeordnet werden. Die häusliche Nacharbeit ist die weniger einschneidende Alternative zur Nacharbeit unter Aufsicht der Lehrkraft. –
Leider kein Hinweis darauf, ob und inwieweit Strafarbeiten in der Schule heute noch zulässig sind.
Auf der Website der BezirksschülerInnenvertretung Köln steht unter Schülerrechte dazu Folgendes:
- Strafarbeiten
AschO § 14 (Allgemeine Schulordnung)
Strafarbeiten, die der Erziehung von SchülerInnen dienen, sind unzulässig. Auch irgendwelche Extra-Aufgaben wie das Abschreiben der Hausordnung sind verboten. Erlaubt sind solche zusätzlichen Aufgaben nur dann, wenn z.B. durch Störungen Unterrichtsstoff versäumt wurde. Es ist aber in jedem Fall angebracht, sich gegen Strafarbeiten zu wehren. -
Bei weiteren Recherchen stieß ich dann bei FOCUS-Schule unter Schulrecht NRW auf diesen Abschnitt:
- Es gibt keinen abschließenden Rechte- und Pflichtenkatalog für die erzieherischen Maßnahmen, die Lehrkräfte im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags anwenden dürfen. So soll gesichert werden, dass der Lehrer individuell, in jedem Fall und jeder Situation, angemessen reagieren und für ein angenehmes Lernklima sorgen kann…
… Maßnahmen oder andere Einwirkungen müssen grundsätzlich immer auch erzieherisch begründet und vor allem verhältnismäßig (also erforderlich, geeignet und mithin das mildeste Mittel zur Erreichung des Zwecks) sein. Maßnahmen allein strafenden Charakters sind ausgeschlossen. -
Solche Aussagen lassen natürlich wieder sehr viel Interpretationsspielraum zu.
- Wer bestimmt, inwieweit eine erzieherische Maßnahme verhältnismäßig ist und nicht über das Ziel hinausschießt?
- Ab wann reagiert ein Lehrer unangemessen und lediglich strafend, statt erzieherisch begründet?
- Wann kann ich mich als Erziehungsberechtigte gegen eine solche Erziehungsmaßnahme aussprechen und worauf kann ich mich berufen?
Mir scheint, als seien die Schulgesetze so ausgelegt, dass ich als Erziehungsberechtigte im Zweifelsfalle nichts in der Hand habe, mein Kind zu schützen, eine rechtlich fundierte Beschwerde zu verfassen und mich erfolgreich zu wehren.
Lasse ich aber nicht zu, dass mein Kind oben aufgeführte Strafarbeiten macht (und das würde ich immer wieder tun, weil es meinen Erziehungsprinzipien widerspricht), wird das auf dem Rücken meines Kindes ausgetragen und es muss mit weiteren Sanktionen bishin zur Androhung eines Schulverweises rechnen.
„….dich mag doch hier sowieso niemand. Oder kannst du mir einen Lehrer oder Schüler nennen, der dich leiden kann?“
Was dürfen Lehrer zu Schülern sagen, ohne dafür mit Konsequenzen rechnen zu müssen?
Und was können Eltern tun, wenn ihr Kind in der Schule von einem Lehrer beschimpft, beleidigt oder verbal verletzt wird?
Fragen, die sich betroffene Eltern sicher schon oft gestellt haben, ohne eine zufriedenstellende Antwort darauf bekommen zu haben.
In vielen Fällen geschieht leider gar nichts, auch, wenn die Eltern das Gespräch mit dem Lehrer suchen und sich bei der Schulleitung oder dem Schulamt beschweren.
Entweder fehlen Zeugen, die die Aussage eines Schülers bestätigen könnten oder das Kind hat die Worte des Lehrers angeblich falsch verstanden bzw. sogar gelogen, um dem Lehrer zu schaden.
In einer Privatschule ist die nächsthöhere Instanz der Schulträger.
Beim Fehlverhalten eines Lehrers ist er der Ansprechpartner. Stellt der Schulträger aber kein Fehlverhalten fest, bleibt Eltern im Zweifelsfall nur ein Schulwechsel und/oder in schwerwiegenden Fällen die zivilrechtliche Klage.
„Die Beurteilung, ob und ggf. in welcher Weise Lehrkräfte privater Ersatzschulen sich „falsch“ verhalten haben, ist zunächst alleinige Angelegenheit des jeweiligen privaten Schulträgers. Die (eventuelle) Korrektur eines Fehlverhaltens ist Teil seines Direktionsrechtes als Arbeitgeber gegenüber den Lehrkräften als seinen Arbeitnehmerinnen und/oder seinen Arbeitnehmern.
Einen direkten Einfluß auf die Beurteilung eines bestimmten Lehrkräfteverhaltens durch den privaten Ersatzschulträger und dessen eventuelle (Gegen)- Maßnahmen haben die Personensorgeberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und/oder Schüler als Vertragspartner des Schulträgers für das Schulverhältnis daher nicht.
Allenfalls wäre es denkbar, dass in besonders gravierenden Fällen eines objektiv schwer wiegenden Fehlverhaltens der Lehrkraft einer privaten Ersatzschule und gleichzeitiger Weigerung des privaten Ersatzschulträgers, hiergegen vorzugehen, ein (zivilrechtlicher) Abwehranspruch der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und/ oder Schüler wegen Schlechterfüllung oder Nichterfüllung des Beschulungsvertrages bestehen könnte.“
(Bez.Reg. Düsseldorf, Informationen zu Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über private Ersatzschulen, 7.6 Verhalten von Lehrkräften)
Allenfalls wäre es denkbar …
Ist es denn auch denkbar, wie sehr ein Kind unter dem Verhalten eines Lehrers leiden kann? Oder muss es solche Äußerungen, wie oben genannt, immer und immer wieder hinnehmen, ohne dass jemand eingreift?
Bleibt Eltern dann nur ein Schulwechsel als letzte und einzige Möglichkeit, sein Kind vor Beleidigungen und Fehlverhalten der Lehrer zu schützen?
Aus dem Rahmen fällst du
wieder und immer wieder
geschubst, gehänselt, ausgelacht
ins Abseits geschoben
weil du anders bist
Sie schlossen die Augen
wollten nur sehen, was in ihr Bild passte
Schweigen ist bequemer
als Worten zu folgen
Wahrheit wiegt schwerer
als der Sand, in den sie ihre Köpfe stecken
Aus dem Rahmen fällst du
wieder und immer wieder
geschubst, gehänselt, ausgelacht
ins Abseits geschoben
weil du anders bist
Sie mahnten zur Ruhe
wollten nicht hören, was wirklich geschah
Ausgrenzen scheint leichter
als eine Lösung zu finden
die Folgen sind schwerer
als der Weg, den sie dir versperrt haben
Aus dem Rahmen fällst du
wieder und immer wieder
geschubst, gehänselt, ausgelacht
ins Abseits geschoben
weil du anders bist
Wir hielten die Augen offen
sahen, was nicht in ihr Bild passt
Reden war unbequemer
als ihrem Schweigen zu folgen
aber die Wahrheit besser
als den Kopf in den Sand zu stecken
Copyright 2008 by Sabine Kiefner
Heute möchte ich ein noch junges Projekt von Michael Stahl, Udo Kitzig und Erich Rechtenbacher vorstellen, das sich für einen gewaltfreien (Schul)Alltag engagiert und zu diesem Thema in diesem Monat auch eine CD auf den Markt bringen wird:
- feel the power now and here -
Innerhalb eines Monats haben bereits über 20 Prominente für die Kampagne als Botschafter gegen Gewalt ihre Unterstützung zugesagt.
Michael Stahl, einer der Begründer von „Stars gegen Gewalt“ setzt sich seit vielen Jahren im Alltag gegen Mobbing und Gewalt an Schulen ein, in dem er direkt vor Ort Vorträge zur Gewaltprävention hält
Ein Engagement, das unverzichtbar wird in einer Zeit, wo die Gewalt an Schulen täglich zunimmt und immer subtilere Formen annimmt.
Aufmerksam möchte ich an dieser Stelle auf einen Beitrag
in meinem Blog „Meine Welt ist anders“, in dem es um Ausgrenzung eines autistischen Kindes aus der Klassengemeinschaft geht.
Das Schlimme daran ist, dass nicht die Mitschüler die eigentlichen Mobbingtäter sind, sondern die Klassenlehrerin, die das Verhalten des autistischen Jungen so genervt hat, dass sie ihn schließlich vom Unterricht entfernt hat und die Mitschüler dazu anhielt aufzuschreiben, was ihnen an dem Jungen nicht gefällt.
Leider demonstriert dieses Lehrerverhalten keinen Einzelfall!










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